Katholikenrat Osnabrück begrüßt gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht
Erfolge in der Ökumene ermöglichen eine Weiterentwicklung des Religionsunterrichts
Der Religionsunterricht in Niedersachsen wird bisher weitgehend als katholischer und evangelischer Religionsunterricht erteilt. In den letzten Jahrzehnten hat die Weiterentwicklung der Ökumene zu
einer wachsenden Übereinstimmung bei den Inhalten geführt, die für den Religionsunterricht wichtig sind. Im Jahr des Reformationsjubiläums 2017 haben sich beide Konfessionen verpflichtet, “wo
immer es möglich ist, gemeinsam zu handeln und einander aktiv zu unterstützen“ (Erinnerungen heilen – Jesus Christus bezeugen, Seite 38).
Daher haben sich die beiden Kirchen mit dem Land Niedersachsen auf den Weg gemacht, entsprechend den Vorgaben von Art.7 Abs 3 des Grundgesetzes diesen Unterricht zu einem gemeinsamen für beide
Konfessionen zu entwickeln. Selbstverständlich ist ein solcher Unterricht offen für alle Schülerinnen und Schüler, die an ihm teilnehmen wollen.
Im gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht werden die Grundüberzeugungen beider Konfessionen im Vordergrund stehen. Die biblische Botschaft ermöglicht den Schülerinnen und
Schülern eine Ausweitung ihres Horizontes und eine kritische Hinterfragung der Selbstverständlichkeiten der Moderne. Damit wäre die Hauptaufgabe eines jeden Religionsunterrichtes angesprochen,
hinzuführen zu den zentralen Fragen und Glaubensüberzeugungen, die den Kern der christlichen Botschaft darstellen. Zu nennen wären hier die Dimension der Transzendenz, die Nächstenliebe und die
Taufe als gemeinsame Basis aller Christen. Im Idealfall gelingt es dem Unterricht, die Schülerinnen und Schüler zu einer eigenständigen Reflexion zu befähigen.
Angesichts der sinkenden Zahl christlicher Schülerinnen und Schüler wird so in Zukunft religiöse Bildung ermöglicht. In weiten Teilen des Landes Niedersachsen werden in Zukunft die Zahlen
schlicht und ergreifend nicht ausreichend sein, um ein Angebot eines getrennten katholischen bzw. evangelischen Unterrichts zu ermöglichen. Für die jeweils in der Minderheit befindliche
Konfession würde dann kein Religionsunterricht erteilt.
Da es die Weiterentwicklung der Ökumene erlaubt, ist es daher ein Gebot der Vernunft, den Weg in die Richtung eines gemeinsamen Unterrichts jetzt zu beschreiten.
Osnabrück, 28. Januar 2022