Die Frage nach dem Zugang von Frauen zu Ämtern und Diensten in der katholischen Kirche ist für die Zukunftsfähigkeit der Kirche von entscheidender Bedeutung und hoher Dringlichkeit. Das gilt auch angesichts der jüngsten Aussagen in dem apostolischen Schreiben „Querida Amazonia“. Diese wichtige Frage wird beim Synodalen Weg eine große Rolle spielen und muss dort unvoreingenommen und ergebnisoffen beraten werden.
Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern sind Menschenrechte und in unserer Gesellschaft verfassungsmäßig verankert. Unbestritten ist auch, dass Frau und Mann vor Gott die gleiche Würde haben. Vor diesem Hintergrund ist es nicht akzeptabel, dass die katholische Kirche Frauen die gleichen Rechte abspricht und sie so durch derzeit bestehende Strukturen ausgrenzt.
Frauen gestalten das kirchliche Leben in Gemeinden und katholischen Verbänden maßgeblich mit. Deutlich mehr Frauen als Männer sind in Pfarrgemeinderäten, der Katechese, im Religionsunterricht, der familiären Glaubensvermittlung und der Diakonie und Caritas tätig. Auch in den Hauptamtlichen-Teams der Pfarreien ist der Frauenanteil groß, wie z.B. in den Berufsgruppen der Gemeinde- und Pastoralreferent*innen.
Auf allen kirchlichen Organisationsebenen, in den Caritasverbänden mit ihren angeschlossenen Fachverbänden, in den katholischen Beratungs-, Pflege- und Krankenhaus-Einrichtungen, in den Stiftungsschulen, in der Seelsorge und der Verwaltung sowie in katholischen Vereinen und Verbänden - übernehmen Frauen Verantwortung. Dort jedoch, wo die Übernahme von Verantwortung an das Weiheamt gebunden ist, sind Frauen aufgrund ihres Geschlechtes ausgegrenzt, und dadurch werden ihre Kompetenzen nicht genutzt.
Bischof Dr. Franz-Josef Bode setzt sich als Vorsitzender der Frauenkommission der Deutschen Bischofskonferenz seit Jahren für eine Stärkung der Rolle der Frauen in der Kirche ein. Ihm ist es ein Anliegen, innovative Wege in unserem Bistum zu gehen. Im letzten Jahr wurde die Gemeindeleitung durch hauptamtliche Laien im Bistum Osnabrück nach Canon 517, §2 des
Kirchenrechts eingeführt. Diese Regelung ermöglicht, dass erstmals Frauen die Leitung von Pfarrgemeinden im Bistum Osnabrück übernehmen können. Als Katholikenrat befürworten wir eine Ausweitung dieses Modells auf weitere Pfarreien/Pfarreiengemeinschaften.
Wir unterstützen die engagierten Bemühungen, die „Kirche der Beteiligung“ in unserem Bistum weiter umzusetzen und damit Frauen und Männer zunehmend in die Gestaltung von Kirche
einzubeziehen.
Alle Christinnen und Christen sind aufgrund ihrer Taufe dazu berufen, Zeugnis für das Evangelium zu geben. Wir sprechen uns für Beauftragungen von befähigten Laien zur Predigt, zur
Taufspendung, Eheschließungsassistenz, zum Krankensegen und zum Beerdigungsdienst aus.
Kooperative, gleichberechtigte Leitungsmodelle, in denen Frauen und Männer, Kleriker und Laien gemeinsam Verantwortung übernehmen, sichern eine gerechte Verteilung von Macht.
Im Wissen um die lehramtlichen Aussagen in dieser Frage (1) setzen wir uns als Katholikenrat dennoch ein für einen gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zu allen kirchlichen
Diensten und Ämtern bis hin zu den Weiheämtern. Wir beziehen uns dabei auf die „Osnabrücker Thesen“, die formulieren, dass „nicht der Zugang von Frauen zu den kirchlichen Diensten und Ämtern
begründungspflichtig ist, sondern deren Ausschluss“. (2)
Die Frage des Zugangs von Frauen hat auch eine starke ökumenische Relevanz. Sie betrifft alle Generationen, wobei mutige Entscheidungen vor allem fürdie Zukunft der jungen Generation in einer
glaubwürdigen Kirche notwendig sind.
Georgmarienhütte, 7. 3. 2020
Vollversammlung des Katholikenrates
(1)A postolisches Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“ , Papst Johannes Paul II., 22.05 1994
(2) „Frauen in kirchlichen Ämtern, Reformbewegungen in der Ökumene“, Osnabrücker Thesen, 09.12.2017 https://www.zdk.de/veroeffentlichungen/reden-und-beitraege/detail/OSNABRUeCKER-THESEN